Corona Schutzkonzept des FC Knutwil

Trainings- und Spielbetrieb ab dem 10. August 2020

Sportplatz Seebli

Der Kanton Luzern hat mit einer Allgemeinverfügung über zusätzliche Massnahmen im Kanton Luzern zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 17. Juli 2020 die Anzahl Gäste pro Sektor auf 100 Personen festgesetzt. Wir haben deswegen unser Schutzkonzept so angepasst, dass der Zuschauerbereich in zwei Sektoren eingeteilt wird.

Trainings- und Spielbetrieb

– Der Mindestabstand ausserhalb des Trainings bzw. Spiels ist von 2m ist auf 1.5m angepasst worden
– Die max. Anzahl Personen an einer Veranstaltung ist neu 1000, wobei Zonen/Sektoren für max. 300 Personen zu kennzeichnen sind. Eine Zone/Sektor könnte z.B. eine Spielfeldseite sein.
– Bei Sitzplätzen ist mind. ein Sitz zwischen 2 Personen freizulassen

Restaurationen

– Es besteht keine Sitzpflicht mehr

Neue Rahmenbedingungen

Seit dem 6. Juni 2020 ist der Trainings- und Wettkampf- bzw. Spielbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Auf den 22. Juni 2020 sind weitere Anpassungen in Kraft getreten. Bei Sportaktivitäten, in denen wie im Fussball ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, wird empfohlen die Trainings und Spiele so zu gestalten, dass sie in beständigen Gruppen stattfinden, mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen.

Folgende Grundsätze müssen im Trainings- und im Spielbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und nicht als Zuschauer anwesend sein. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training oder Spiel, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Training und im Spiel ist der Körperkontakt wieder zulässig.

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training resp. Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Beschränkung der Anzahl anwesender Personen

Es dürfen maximal 1’000 Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.) auf der Sportanlage anwesend sein. Es muss sichergestellt werden, dass die Zahl der im Falle einer Infektion maximal zu kontaktierenden Personen von 100 nicht überschritten wird. Hierzu können Sektoren markiert werden (z.B. jede Seite eines Spielfeldes wird als eigener Sektor gekennzeichnet). Kann der vorgeschriebene Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden, empfiehlt sich gem. BAG das Tragen einer Schutzmaske.

Gilt bei einer Veranstaltung eine generelle Maskenpflicht, und/oder kann die Abstandsregelung von 1.5 Meter durchgehend eingehalten werden, kann auf die Erstellung von Sektoren und die Erfassung der Personendaten verzichtet werden.

Der Personenfluss (z.B. beim Betreten und Verlassen der Zuschauerbereiche) ist so zu lenken, dass die Distanz von 1.5 Metern zwischen den Besuchenden eingehalten werden kann.

Die Obergrenze von Anwesenden kann durch die Kantone reduziert werden.

5. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche und Spiele Präsenzlisten aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.). Der Verein bezeichnet für jedes Spiel eine Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist und die dafür sorgt, dass diese Liste dem/der Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur Verfügung steht.

6. Bestimmung Corona-Beauftragter des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainings- und/oder Spielbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Martin Renggli. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. +41 79 462 98 71.

 

 

Anhang Sektoren Konzept

Pro Sektor dürfen sich max. 100 Personen aufhalten. Alle anwesenden Personen müssen sich in einer Präsenzliste eintragen. Die Personen in dem jeweiligen Sektor dürfen sich nur im eigenen Sektor bewegen und dürfen den Sektor nicht wechseln. Der Zuschauerbereich für den Hauptplatz wurde in zwei Sektoren A und B eingeteilt. In jedem Sektor gibt es einen signalisierten Eingang.